Ergänzende Schutzzertifikate (SPC) erweitern den Schutz von Pharmapatenten um maximal 5 Jahre. Der Grund liegt darin, dass Pharmazeutika oft einen langen Genehmigungsprozess durchlaufen müssen und erst nach vielen Jahren eine Vertriebsgenehmigung erhalten. In Griechenland werden Ergänzende Schutzzertifikate durch das Patentamt (OBI) erteilt. Das Amt prüft allerdings weder ob bereits ein Ergänzendes Schutzzertifikat in der Vergangenheit erteilt wurde, noch ob es sich um das Erste Zertifikat für dieses Produkt handelt. Daher können Ergänzende Schutzzertifikate erteilt werden, obwohl die Eintragungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Unserer Anwaltskanzlei berät Mandanten bei allen Fragen bezüglich Ergänzender Schutzzertifikate, insbesondere deren Eintragung und deren Schutz vor den Gerichten.